Hier sind die Ergebnisse in einer Übersicht zusammengestellt.
Für die gleichmäßig beschleunigte Bewegung ( a = konstant ) gilt:
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Wenn v = 0 für t = 0 (1) v = a t (Geschwindigkeits-Zeit-Gesetz) |
Wenn v = v0 für t = 0 (3) v = a t + v0 (Geschwindigkeits-Zeit-Gesetz) |
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(2) s = ½ a t2 (Weg-Zeit-Gesetz) |
(4) s = ½ a t2 + v0 t (Weg-Zeit-Gesetz) |
Bei verzögerten Bewegungen ist a negativ.
Aus den Gleichungen (1) und (2) kann man berechnen, wie v vom zurückgelegten Weg s abhängt. Dazu formt man die Gleichung (1) nach t um : t = v/a . Den Term für t setzt man in die Gleichung (2) ein. Man erhält dann:
s = ½ a (v/a)2 = ½ v2/a . Daraus folgt:
2 s a = v2 oder v =
(wenn v = 0 für t = 0 ).
Wendet man das gleiche Verfahren auf die Gleichungen (3) und (4) an, so erhält man v =
.